Allgemeine Geschäftsbedingungen „Vermietung“

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB „Vermietung“. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden zurückgewiesen.
  2. Vertragsabschluss
    1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Mieter nicht unzumutbar sind.
    2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  3. Vermietung
    1. Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Tische (Power Table) und Bänke (Smartbench). Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.
    2. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht erlaubt.
    3. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind. Es empfiehlt sich, eine Diebstahl-versicherung abzuschließen.
  4. Mietzeit
    1. Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
    2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
    3. Die Mietzeit endet mit dem Ende der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart worden ist.
    4. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, bis zur Herausgabe des Mietgegenstands die vereinbarte Miete je angefan­gener Mieteinheit als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen. Die Geltend­machung eventueller weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
    5. Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Für Messen und Events gilt eine Mindestmietzeit von 3 Tagen.
  5. Lieferung
    1. Sofern kein Eigentransport vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Vermieter.
    2. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung, für die die Anmietung erfolgt.
    3. Fixtermine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung und einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
    4. Lieferungs- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
    5. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Abholung/Anlieferung unverzüglich vom ordnungsgemäßen Zustand der Möbel und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
    6. Ist bei Anlieferung der Messestand personell nicht besetzt, so gelten mit dem Abstellen der Mietgegenstände auf dem Messestand die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übergeben. Der Mieter trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der bei der Anlieferung der Mietgegenstände angetroffenen Personen zu überprüfen. Wird die Anlieferung oder Rückholung der Mietgegenstände durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
    7. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen oder, falls vereinbart, zurück zu liefern.
  6. Verwendung, Haftung und Versicherung
    1. Der Mietgegenstand wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltung überlassen. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit oder im Anschluss daran ist nicht gestattet.
    2. Für Verlust und Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter für den Zeitwert des jeweiligen Gegenstands zuzüglich eventueller Wiederbe­schaffungskosten.  Für Beschädigungen, die beispielsweise durch grobe Verschmutzung oder nicht rückstandslos zu entfernende Beklebungen der Mietgegenstände entstanden sind, hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
    3. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Beschädigungen des Mietgegenstands zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand abhandenkommt oder Dritte in irgendeiner Form Rechte am Mietgegenstand geltend machen.
    4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand 48 Stunden über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus gegen Verlust und Beschädigung zu sichern, danach haftet er nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen des Vermieters ist der Abschluss der Versicherung unverzüglich nachzu­weisen.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen spätestens vor Auslieferung des Mietgegenstandes fällig.
    2. Auslandszahlungen sind grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung und per Vorkasse zu leisten.
    3. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    4. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  8. Kündigungsrecht und Rücktritt
    1. Ein Rücktritt des Mieters ist bis 14 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr fällig. Wurden bereits Beschriftungen und Sonderanfertigung hergestellt, werden diese in Rechnung gestellt.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Krefeld vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
  10. Sonstige Vereinbarungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Stand: Juli 2020

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